Wer kann melden?
Personen, die im beruflichen Zusammenhang Informationen über mögliche Verstöße erlangt haben, darunter Beschäftigte, ehemalige Beschäftigte, Bewerbende, Auszubildende sowie Personen in geschäftlicher Zusammenarbeit.
Unser Hinweisgebersystem bietet einen geschützten Zugang zur internen Meldestelle. Informieren Sie sich über den Meldeweg, den Ablauf und Ihre Rechte, bevor Sie das externe Portal öffnen.
Meldungen helfen, mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen und angemessen zu bearbeiten. Die Meldestelle behandelt Hinweise unabhängig, sorgfältig und unter Beachtung der gesetzlichen Vertraulichkeits- und Datenschutzvorgaben.
Personen, die im beruflichen Zusammenhang Informationen über mögliche Verstöße erlangt haben, darunter Beschäftigte, ehemalige Beschäftigte, Bewerbende, Auszubildende sowie Personen in geschäftlicher Zusammenarbeit.
Begründete Verdachtsmomente oder Kenntnisse über tatsächliche oder mögliche Verstöße im beruflichen Kontext. Das Portal ist nicht für allgemeine Kundenanfragen, Produktreklamationen oder Notfälle bestimmt.
Die Identitäten hinweisgebender, betroffener und in einer Meldung genannter Personen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben vertraulich behandelt.
Die interne Meldestelle prüft die Meldung, hält bei Bedarf Kontakt und ergreift angemessene Folgemaßnahmen.
Sie übermitteln Ihren Hinweis über den geschützten Meldekanal und beschreiben den Sachverhalt möglichst konkret.
Der Eingang wird grundsätzlich spätestens nach sieben Tagen bestätigt, soweit eine Kontaktmöglichkeit besteht.
Die Meldestelle prüft Zuständigkeit und Stichhaltigkeit und kann erforderlichenfalls weitere Informationen erfragen.
Eine Rückmeldung zu geplanten oder ergriffenen Folgemaßnahmen erfolgt grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten, soweit rechtlich zulässig.
Bitte verwenden Sie für Produktreklamationen, Bestellungen, Serviceanfragen oder persönliche Konflikte die dafür vorgesehenen Kontaktwege. Bewusst falsche Angaben können rechtliche Folgen haben.
Bei akuten Gefahren oder Notfällen wenden Sie sich unverzüglich an Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst.
Wenn Sie eine mündliche Meldung oder eine persönliche Zusammenkunft wünschen, nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
Diese Informationsseite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften sowie die Datenschutz- und Verfahrensinformationen der tatsächlich betriebenen Meldestelle.